Wetterschutz
Auch: Witterungsschutz
Wetterschutz umfasst alle baulichen Maßnahmen und Bauteile, die ein Gebäude und seine Konstruktion vor den Einwirkungen von Niederschlag, Wind, Sonnenstrahlung und Temperaturschwankungen bewahren.
Ausführliche Erklärung
Wetterschutz ist eine der Grundfunktionen der Gebäudehülle und betrifft praktisch alle nach außen liegenden Bauteile: das Dach mit seiner Eindeckung, Dachrinnen und Tropfkanten, die Fassade mit Putz, Anstrich oder Verkleidung, Fenster und Türen mit ihren Dichtungen sowie Sockel- und Kelleraußenwände mit ihrer Abdichtung gegen Feuchtigkeit. Ziel ist es, das Eindringen von Regen- und Schmelzwasser sowie Schlagregen zu verhindern, Windlasten sicher abzuleiten und die Bausubstanz vor UV-bedingter Materialermüdung sowie vor Frost-Tau-Wechseln zu schützen.
Mängel im Wetterschutz gehören zu den häufigsten Ursachen für Bauschäden: undichte Fugen, beschädigte Dacheindeckungen, fehlende oder zugesetzte Tropfkanten sowie schadhafte Fassadenanstriche führen mittelfristig zu Feuchtigkeitseintritt, Schimmelbildung und Substanzschäden. Bei der Objektbesichtigung und im Rahmen einer Zustandsbeschreibung sollte daher gezielt auf sichtbare Schwachstellen im Wetterschutz geachtet werden, etwa Risse im Putz, lose Dachziegel, verstopfte Regenrinnen oder Feuchteflecken an Fassaden und im Kellerbereich, da diese auf akuten oder absehbaren Sanierungsbedarf hindeuten können.
Beispiel aus der Praxis
Bei einer Besichtigung fallen abblätternde Farbe und feine Risse an der Nordfassade auf. Der Sachverständige stellt fest, dass der Wetterschutz an dieser Stelle nicht mehr vollständig gegeben ist und empfiehlt, die Erneuerung des Anstrichs zeitnah einzuplanen, um Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage.