White-Label-Maklerlösung

Auch: White-Label-Software · White-Label-Plattform · Vertrieb unter eigener Marke

Eine White-Label-Maklerlösung ist eine von einem Technologieanbieter entwickelte Software (z. B. CRM, Bewertungstool, Kundenportal, App), die Maklerunternehmen gegen Lizenzgebühr unter eigenem Namen, Logo und Design einsetzen und ihren Kunden präsentieren können, ohne dass der eigentliche Hersteller nach außen sichtbar wird.

Ausführliche Erklärung

Viele Maklerbüros – gerade kleinere und mittlere Betriebe – verfügen nicht über die Ressourcen, eigene Software zu entwickeln. White-Label-Lösungen schließen diese Lücke: Ein spezialisierter PropTech-Anbieter stellt eine technisch fertige Plattform bereit (z. B. Online-Wertermittlungstool, Kundenportal, Exposé-App, digitale Mieterselbstauskunft), die der Makler individuell brandet – mit eigenem Logo, Farbschema, Domain und Ansprache – sodass Endkunden den Eindruck einer maßgeschneiderten Eigenentwicklung des Maklers erhalten.

Typische Einsatzfelder in der Immobilienbranche:

  • Online-Bewertungstools: Ein AVM-basiertes Sofortbewertungstool wird auf der Maklerwebsite unter eigener Marke eingebunden, technisch aber vom White-Label-Anbieter betrieben.
  • Kundenportale/Apps: Interessenten- oder Mieterportale, in denen Dokumente hochgeladen, Besichtigungstermine gebucht oder Mieterselbstauskünfte digital ausgefüllt werden.
  • CRM- und Exposé-Systeme: Manche CRM-Anbieter erlauben es größeren Maklerhäusern oder Franchise-Zentralen, die Software an ihre angeschlossenen Büros/Partner unter eigenem Markennamen weiterzuvermitteln (Reselling).

Für den Makler liegen die Vorteile in schneller Verfügbarkeit professioneller Technik ohne eigene Entwicklungskosten, einheitlichem Markenauftritt gegenüber dem Kunden und meist laufender Wartung/Aktualisierung durch den Anbieter im Hintergrund. Nachteile bzw. Prüfpunkte für die Praxis:

  • Abhängigkeit vom Anbieter: Datenhaltung, Ausfallsicherheit und Weiterentwicklung liegen außerhalb der eigenen Kontrolle; bei Anbieterinsolvenz oder Vertragsende drohen Datenmigrationsprobleme.
  • Transparenzpflichten: Auch wenn die Software „weiß gelabelt“ ist, bleiben die Impressumspflicht (§ 5 TMG/DDG) und Datenschutzhinweise (Art. 13 DSGVO) gegenüber dem Endkunden ungeachtet der technischen Herkunft beim vermarktenden Makler bestehen; verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinn ist regelmäßig der Makler, der die Lösung kundenseitig betreibt, sofern nicht vertraglich eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) mit dem Softwareanbieter vereinbart wurde.
  • Vertragskosten: Lizenz-, Setup- und laufende Nutzungsgebühren sind bei der Kalkulation der Betriebskosten zu berücksichtigen und sollten im Verhältnis zum Zusatznutzen (Leadgenerierung, Kundenbindung) stehen.
  • Schnittstellen: Eine gute White-Label-Lösung bietet API-Schnittstellen zur Anbindung an das bestehende CRM, damit keine Dateninseln entstehen.

Beispiel aus der Praxis

Ein regionales Maklerbüro bindet auf seiner Website ein White-Label-Bewertungstool eines PropTech-Anbieters ein. Kunden geben Adresse und Objektdaten ein und erhalten unter dem Logo des Maklerbüros eine automatische Sofortbewertung – tatsächlich läuft die Berechnung im Hintergrund über die Server und den Algorithmus des Technologiepartners, was für den Endkunden nicht erkennbar ist.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für das White-Label-Modell selbst. Zu beachten sind jedoch die allgemeinen Impressums- und Anbieterkennzeichnungspflichten (§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz/vormals TMG) sowie datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten (Art. 13, Art. 26, Art. 28 DSGVO) im Verhältnis zwischen Makler und Softwareanbieter.

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