Whitelabel-Finanzierungslösung

Auch: White-Label-Baufinanzierung · Co-Branding-Finanzierung

Bei einer Whitelabel-Finanzierungslösung präsentiert der Makler die Baufinanzierungsberatung nach außen unter seiner eigenen Marke, während die eigentliche Kreditvermittlung, Angebotsberechnung und Bankenanbindung technisch von einem spezialisierten Finanzierungspartner oder einer Fintech-Plattform im Hintergrund erbracht wird.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die als Finanzierungslotse auftreten wollen, ohne selbst die vollständige Infrastruktur und Erlaubnis für die Darlehensvermittlung aufzubauen, sind Whitelabel-Lösungen ein verbreitetes Geschäftsmodell:

  • Funktionsweise: Der Makler bindet über eine Schnittstelle oder ein Kundenportal eines Finanzierungspartners (z. B. spezialisierte Baufinanzierungsvermittler oder Fintechs) dessen Beratungs- und Vergleichsprozess ein – optisch im eigenen Corporate Design, oft sogar mit eigener Subdomain oder App.
  • Erlaubnisfrage: Je nach Ausgestaltung tritt entweder der Whitelabel-Partner als eigentlicher Darlehensvermittler mit eigener § 34i-Erlaubnis auf (der Makler vermittelt nur den Kontakt und erhält eine Tippgeber- oder Kooperationsprovision), oder der Makler benötigt selbst eine § 34i-Erlaubnis, wenn er aktiv berät und Konditionen empfiehlt.
  • Vorteile für den Makler: Kein eigener Aufbau von Bankenanbindungen, Sachkundenachweisen oder IT-Infrastruktur nötig; der Kunde bleibt trotzdem „gefühlt" beim Makler, was die Kundenbindung stärkt und Cross-Selling-Potenzial (Versicherungen, Anschlussfinanzierung) erhält.
  • Vergütung: Der Makler erhält typischerweise einen Anteil der Vermittlerprovision, die der Whitelabel-Partner von der finanzierenden Bank erhält.

Praxisrelevanz: Whitelabel-Modelle senken die Einstiegshürde für Makler, ihren Kunden einen „Rundum-Service" von Objektsuche bis Finanzierung zu bieten, ohne selbst zum vollwertigen Finanzierungsvermittler mit eigener Erlaubnis und Haftung werden zu müssen. Wichtig ist dabei stets die transparente Offenlegung, wer tatsächlich als Vertragspartner und Vermittler auftritt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Maklerbüro bindet auf seiner Website ein Finanzierungsrechner-Tool eines Kooperationspartners ein, das unter dem eigenen Logo läuft. Kunden geben dort ihre Finanzierungsanfrage ein, die technisch vom Whitelabel-Partner bearbeitet wird; der Makler erscheint als erster Ansprechpartner, während im Hintergrund der Partner die Bankangebote einholt und abwickelt.

Rechtsgrundlage

  • § 34i GewO – maßgeblich für die Frage, wer im Whitelabel-Modell tatsächlich als erlaubnispflichtiger Immobiliardarlehensvermittler auftritt und entsprechend reguliert ist.

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