Zentrale Warmwasserbereitung
Auch: Zentrale Trinkwassererwärmung · Zentralwassererwärmung
Bei der zentralen Warmwasserbereitung wird das Trinkwasser für ein gesamtes Gebäude oder mehrere Wohnungen an einer zentralen Anlage – meist im Heizungskeller – erwärmt und über ein Verteilsystem zu den Entnahmestellen geleitet.
Ausführliche Erklärung
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zentraler und dezentraler Warmwasserbereitung. Bei der zentralen Variante erwärmt eine gemeinsame Anlage – häufig über einen Speicher oder Durchlauferhitzer im Zusammenspiel mit dem Heizkessel bzw. der Wärmepumpe – das Wasser für alle Wohnungen; von dort wird es über Zirkulationsleitungen zu Bad, Küche und weiteren Entnahmestellen transportiert. Bei der dezentralen Warmwasserbereitung erzeugt jede Wohnung ihr Warmwasser selbst, meist über einen elektrischen oder gasbetriebenen Durchlauferhitzer.
Für die Immobilienbewertung ist die gewählte Systemart relevant für Betriebskosten, Abrechnungsaufwand und hygienische Anforderungen: Zentrale Anlagen mit Zirkulation und Speichervolumen über 400 Litern unterliegen den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zur regelmäßigen Legionellenprüfung, da stehendes, unzureichend erwärmtes Wasser in Leitungen und Speichern ein Vermehrungsrisiko für Legionellen darstellt. Zudem werden die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung anteilig über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt, meist getrennt von den reinen Heizkosten erfasst.
Beispiel aus der Praxis
In einem Mehrfamilienhaus erwärmt ein zentraler Warmwasserspeicher im Keller das Trinkwasser für alle acht Wohnungen. Über eine Zirkulationsleitung steht in jeder Wohnung sofort warmes Wasser zur Verfügung, ohne dass Wasser abgekühlt in den Leitungen verbleibt. Die Betriebskosten der Anlage werden nach Wohnfläche und Verbrauch auf die Mieter verteilt.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Rechtsnorm für die zentrale Warmwasserbereitung als Systemart. Hygieneanforderungen (Legionellenprüfung bei Großanlagen) ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV); die Kostenumlage richtet sich nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) und der Betriebskostenverordnung (BetrKV).