Zuteilungsreife (Bausparvertrag)

Auch: Bauspar-Zuteilung · Zuteilungstermin

Ein Bausparvertrag erreicht die Zuteilungsreife, wenn ein festgelegtes Mindestsparguthaben, eine Mindestlaufzeit sowie eine ausreichend hohe Bewertungszahl erreicht sind. Erst dann kann die Bausparkasse die vereinbarte Bausparsumme – bestehend aus Restguthaben und zinsgünstigem Bauspardarlehen – auszahlen.

Ausführliche Erklärung

Für den Finanzierungslotsen ist die Zuteilungsreife relevant, wenn Käufer einen bestehenden Bausparvertrag in ihre Finanzierung einbringen möchten. Die Voraussetzungen im Einzelnen:

  • Mindestsparguthaben: Üblicherweise müssen 40 bis 50 % der vereinbarten Bausparsumme angespart sein (abhängig vom Tarif der jeweiligen Bausparkasse).
  • Mindestsparzeit: Zusätzlich ist meist eine Mindestansparzeit von 18 Monaten bis mehreren Jahren erforderlich, je nach Tarifbedingungen.
  • Bewertungszahl: Diese von der Bausparkasse berechnete Kennzahl berücksichtigt Höhe und Dauer der Ansparung sowie die Bausparsumme; sie muss einen tarifspezifischen Schwellenwert erreichen, der auch von der aktuellen „Zuteilungsmasse" (den verfügbaren Mitteln aller Bausparer im Kollektiv) abhängt.
  • Zuteilungstermin: Die Bausparkasse informiert den Bausparer, sobald sein Vertrag zuteilungsreif ist, und bietet die Auszahlung an einem festgelegten Zuteilungstermin an.
  • Wahlrecht des Bausparers: Auch nach Erreichen der Zuteilungsreife kann der Bausparer die Zuteilung aufschieben, etwa um weiter zu einem attraktiven Guthabenzins zu sparen oder weil er das Bauspardarlehen noch nicht benötigt.

Praxisrelevanz: Für Käufer, die einen älteren, gut verzinsten Bausparvertrag mit niedrigem Darlehenszins besitzen, kann die gezielte Herbeiführung der Zuteilungsreife (z. B. durch Sonderzahlungen) eine attraktive Ergänzung zur klassischen Baufinanzierung sein. Der Finanzierungslotse sollte prüfen, ob und wann ein vorhandener Bausparvertrag zuteilungsreif wird, um ihn optimal in den Finanzierungsplan einzubauen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer bespart seit acht Jahren einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 60.000 Euro. Nachdem er 45 % angespart hat und die erforderliche Bewertungszahl erreicht ist, teilt ihm die Bausparkasse mit, dass der Vertrag zuteilungsreif ist – er kann nun das restliche Guthaben sowie ein zinsgünstiges Bauspardarlehen von zusammen 60.000 Euro für seine Finanzierung abrufen.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Bausparkassengesetz (BSpKG) – regelt die grundsätzlichen Anforderungen an das Bauspargeschäft und die Zuteilung.
  • Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) der jeweiligen Bausparkasse – konkretisieren Mindestsparguthaben, Mindestsparzeit und Berechnung der Bewertungszahl im jeweiligen Tarif.

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