Zuteilung (Bausparvertrag)

Auch: Bauspar-Zuteilung · Zuteilung des Bausparvertrags

Die Zuteilung ist der Vorgang, bei dem die Bausparkasse einem Bausparer nach Erreichen der vertraglich festgelegten Voraussetzungen (Mindestsparguthaben, Mindestwartezeit, ausreichende Bewertungszahl) das angesparte Guthaben zusammen mit dem vereinbarten Bauspardarlehen zur Verfügung stellt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die Käufer mit Bausparverträgen als Finanzierungsbaustein begleiten, ist das Verständnis der Zuteilung zentral, weil sie über den Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Geldes entscheidet:

  • Voraussetzungen der Zuteilung: In der Regel müssen drei Bedingungen erfüllt sein: (1) das Erreichen eines Mindestsparguthabens (meist 40–50 % der Bausparsumme, je nach Tarif), (2) das Verstreichen einer Mindestwartezeit (meist mindestens 18–24 Monate ab Vertragsabschluss) und (3) eine ausreichend hohe Bewertungszahl (siehe Bewertungszahl (Bausparvertrag)), die sich aus Sparleistung, Sparguthaben und Wartezeit errechnet und die Reihenfolge der Zuteilungsberechtigten innerhalb der Zuteilungsmasse der Bausparkasse bestimmt.
  • Zuteilungsmasse und Kollektivprinzip: Bausparkassen arbeiten nach dem Kollektivgedanken: Die Einzahlungen aller Bausparer einer Tarifgemeinschaft fließen in einen gemeinsamen Topf (Zuteilungsmasse), aus dem die Zuteilungen finanziert werden. Reicht die Zuteilungsmasse zu einem Stichtag nicht aus, um alle wartenden Verträge mit ausreichender Bewertungszahl zu bedienen, verzögert sich die Zuteilung – ein praktisch bedeutsames Risiko, das viele Bausparer unterschätzen.
  • Zuteilungstermin: Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und die Zuteilungsmasse ausreicht, wird der Vertrag zu einem konkreten Zuteilungstermin "zugeteilt". Der Bausparer erhält dann eine Zuteilungsmitteilung mit Fristen zur Annahme.
  • Annahme der Zuteilung: Der Bausparer muss die Zuteilung aktiv annehmen; er kann sie auch aufschieben oder ablehnen, wenn er das Geld noch nicht benötigt (z. B. weil die Bauphase sich verzögert) – dies verlängert dann in der Regel die Zinsgarantie für das Bauspardarlehen.
  • Bedeutung für die Finanzierungsplanung: Da der Zuteilungstermin nicht exakt vorhersagbar ist, sollte ein Makler Käufern, die einen Bausparvertrag als Finanzierungsbaustein einsetzen wollen, empfehlen, rechtzeitig bei der Bausparkasse den voraussichtlichen Zuteilungstermin zu erfragen und bei knapper Bewertungszahl mit Verzögerungen zu rechnen. Bei akutem Finanzierungsbedarf vor Zuteilungsreife kann ein Bausparsofortdarlehen oder ein Vorfinanzierungsdarlehen die Lücke überbrücken.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bausparer hat einen Bausparvertrag über 100.000 Euro Bausparsumme abgeschlossen und dafür 45.000 Euro angespart (45 % Mindestsparguthaben erreicht). Die Mindestwartezeit von 18 Monaten ist verstrichen, und seine Bewertungszahl reicht zum aktuellen Zuteilungstermin aus. Die Bausparkasse teilt ihm daraufhin die Kombination aus 45.000 Euro Guthabenauszahlung und 55.000 Euro Bauspardarlehen zu, die er zur Finanzierung des Immobilienkaufs nutzen kann.

Rechtsgrundlage

  • § 5 BausparkG (Bausparkassengesetz) – Bausparkassen müssen ihrem Geschäftsbetrieb Allgemeine Geschäftsgrundsätze (u. a. mit Vorgaben zum Zuteilungsverfahren) und Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (u. a. mit den konkreten Zuteilungsvoraussetzungen wie Mindestsparguthaben, Wartezeit und Bewertungszahlverfahren) zugrunde legen.

Verwandte Begriffe