Agio
Auch: Ausgabeaufschlag
Das Agio (auch Ausgabeaufschlag genannt) ist der Betrag, den Anleger beim Kauf von Fondsanteilen zusätzlich zum eigentlichen Anteilswert (Nettoinventarwert) zahlen. Es dient der Fondsgesellschaft in erster Linie zur Deckung von Vertriebs- und Beratungskosten.
Ausführliche Erklärung
Bei offenen Immobilienfonds und vielen geschlossenen Fondsprodukten wird der Ausgabepreis eines Anteils nicht 1:1 aus dem Nettoinventarwert (NAV) gebildet, sondern um einen prozentualen Aufschlag erhöht:
- Höhe: Bei offenen Immobilienfonds sind Agios von etwa 3 bis 5 % üblich, bei geschlossenen Beteiligungen historisch auch deutlich höher (5 bis 8 %, teils mehr).
- Zweck: Das Agio soll insbesondere die einmaligen Vertriebs- und Abschlusskosten decken, ohne das Fondsvermögen selbst zu belasten.
- Auswirkung auf die Rendite: Für Anleger bedeutet ein hohes Agio, dass der Anteilswert zunächst um diesen Betrag steigen muss, bevor überhaupt ein Wertzuwachs entsteht – dies verlängert faktisch die Haltedauer, die für eine positive Rendite nötig ist.
- Abgrenzung: Das Gegenstück ist das Disagio (Abschlag), das z. B. bei der Rücknahme von Anteilen unter bestimmten Bedingungen anfallen kann.
Für Makler, die auch im Bereich Kapitalanlage/Immobilienfonds beraten oder vermitteln, ist die transparente Ausweisung des Agios in den Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Anlegerinformation) ein zentraler Beratungspunkt, da es die tatsächliche Renditeerwartung des Anlegers unmittelbar beeinflusst.
Beispiel aus der Praxis
Ein offener Immobilienfonds weist einen Nettoinventarwert von 50 Euro je Anteil aus. Bei einem Agio von 5 % zahlt der Anleger beim Kauf 52,50 Euro pro Anteil. Erst wenn der Anteilswert über diesen Betrag steigt, erzielt der Anleger einen realen Wertzuwachs.
Rechtsgrundlage
Das Agio selbst ist nicht separat gesetzlich normiert, seine Zulässigkeit und Ausweisung ergibt sich jedoch aus den nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) von der BaFin genehmigten Anlagebedingungen und Verkaufsunterlagen der jeweiligen Fondsgesellschaft.