Anerkannter Weiterbildungsanbieter

Auch: Zertifizierter Fortbildungsanbieter · IHK-anerkannter Bildungsträger

Ein anerkannter Weiterbildungsanbieter ist eine Institution – Kammer, Verband, privates Bildungsinstitut oder Online-Anbieter –, deren Seminare und Kurse als gültiger Nachweis für die gesetzliche Fortbildungspflicht von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern gelten. Der Makler muss die Fortbildung bei einem solchen Anbieter absolvieren, damit sie behördlich anerkannt wird.

Ausführliche Erklärung

Seit Einführung der Weiterbildungspflicht (§ 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV) für Erlaubnisinhaber nach § 34c GewO (Makler, Bauträger, Baubetreuer) und § 34d/34i GewO müssen sich Gewerbetreibende und ihre unmittelbar mit Kunden befassten Beschäftigten alle drei Kalenderjahre mindestens 20 Zeitstunden fortbilden. Damit diese Fortbildung anerkannt wird, muss sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:

  • Inhaltliche Anforderungen: Vermittlung von berufsbezogenem Fachwissen (Recht, Wirtschaft, Verfahrensfragen), keine reinen Vertriebs- oder Motivationsseminare.
  • Formale Anforderungen: Die Fortbildung muss in Textform bescheinigt werden können (Teilnahmebescheinigung mit Datum, Dauer, Inhalt, Veranstalter).
  • Anbieterkreis: Anerkannt sind u. a. IHKs, Berufsverbände (IVD, BVFI, RDM), private Bildungsträger, Hochschulen sowie zunehmend akkreditierte E-Learning-Plattformen, sofern die Lerninhalte nachprüfbar dokumentiert werden.

Der Makler selbst muss die Fortbildungsnachweise mindestens fünf Jahre aufbewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen (§ 15b Abs. 2 MaBV). Eine Positivliste "anerkannter" Anbieter gibt es nicht bundeseinheitlich – entscheidend ist, dass der Anbieter glaubhaft macht, die inhaltlichen Vorgaben zu erfüllen; im Zweifel prüft die Gewerbebehörde die Bescheinigung im Einzelfall. Verbände wie der IVD betreiben eigene, aufsichtsrechtlich anerkannte Fortbildungsakademien, was für Mitglieder Rechtssicherheit schafft.

Beispiel aus der Praxis

Ein Immobilienmaklerbüro schickt zwei Vermittler zu einem eintägigen Online-Seminar "Aktuelles Maklerrecht 2026" eines IVD-zertifizierten Bildungsträgers. Der Anbieter stellt eine Teilnahmebescheinigung mit Stundenanzahl und Themenübersicht aus, die der Makler in seiner Fortbildungsakte für die nächste behördliche Prüfung archiviert.

Rechtsgrundlage

  • § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV – Weiterbildungspflicht für Gewerbetreibende nach §§ 34c, 34d, 34i GewO und deren unmittelbar beschäftigtes Personal; § 15b MaBV konkretisiert Inhalt, Umfang und Nachweisführung.
  • § 34c GewO – Erlaubnispflicht für Makler, Bauträger, Baubetreuer als Anknüpfungspunkt der Weiterbildungspflicht.

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