Anlage 2 GwG

Auch: Risikoerhöhende Faktoren · Faktoren für ein potenziell höheres Risiko

Anlage 2 GwG listet Beispiele für Faktoren auf, die auf ein erhöhtes Geldwäsche-Risiko hindeuten können und bei deren Vorliegen ein Immobilienmakler verstärkte Sorgfaltspflichten prüfen muss.

Ausführliche Erklärung

Die Anlage nennt risikoerhöhende Indikatoren in drei Kategorien:

  • Kundenbezogene Faktoren – z. B. ungewöhnlich komplexe Eigentums- und Kontrollstrukturen ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Grund, bargeldintensive Geschäftsmodelle des Kunden, oder Kunden, bei denen der wirtschaftlich Berechtigte trotz Bemühungen nicht zweifelsfrei feststellbar ist.
  • Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalbezogene Faktoren – z. B. Geschäfte ohne persönlichen Kontakt (Fernabsatz), ungewöhnliche Zahlungswege wie Zahlungen von unbeteiligten Dritten oder aus dem Ausland, oder Transaktionen mit Anonymisierungspotenzial.
  • Geografische Faktoren – z. B. Beteiligung von Personen oder Zahlungsflüssen aus Ländern mit unzureichenden Systemen zur Geldwäscheprävention, hoher Korruption oder unter internationalen Sanktionen.

Liegt einer dieser Faktoren vor, muss der Makler dies in seine Risikoanalyse nach § 5 GwG einbeziehen und regelmäßig verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG anwenden – etwa durch zusätzliche Herkunftsnachweise für Vermögenswerte, engmaschigere Überwachung oder Einholung von Zustimmung der Führungsebene. Wichtig: Anlage 2 GwG ist nicht abschließend; auch nicht ausdrücklich genannte, aber im Einzelfall auffällige Umstände können verstärkte Prüfungen erforderlich machen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler vermittelt den Verkauf einer Immobilie, bei dem die Käuferseite über eine mehrstufige Kette ausländischer Gesellschaften strukturiert ist und der Kaufpreis teilweise von einem Konto in einem Hochrisikostaat überwiesen werden soll. Diese Konstellation erfüllt gleich mehrere Faktoren aus Anlage 2 GwG und löst die Pflicht zu verstärkten Sorgfaltspflichten aus, einschließlich einer genaueren Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte.

Rechtsgrundlage

  • Anlage 2 zu §§ 5, 10, 14, 15 GwG – Nicht abschließende Aufzählung von Faktoren für ein potenziell höheres Risiko, Grundlage für die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten.
  • § 15 GwG – Verstärkte Sorgfaltspflichten bei erhöhtem Risiko.

Verwandte Begriffe