Bauaufsichtsbehörde
Auch: Baubehörde · Bauamt · untere Bauaufsichtsbehörde
Die Bauaufsichtsbehörde ist die zuständige staatliche Stelle, die Bauanträge prüft, Baugenehmigungen erteilt oder versagt und über die gesamte Bauphase hinweg die Einhaltung des öffentlichen Baurechts überwacht.
Ausführliche Erklärung
Bauaufsicht ist in Deutschland Ländersache: Jede Landesbauordnung (LBO) bestimmt einen mehrstufigen Behördenaufbau, üblicherweise mit unteren, oberen und obersten Bauaufsichtsbehörden. Für Bauherren und Makler relevant ist in der Praxis fast immer die untere Bauaufsichtsbehörde, angesiedelt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (teils auch bei größeren kreisangehörigen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht). Sie ist die erste Anlaufstelle für den Bauantrag, der bei ihr eingereicht wird und alle erforderlichen Bauvorlagen (Lagepläne, Bauzeichnungen, Berechnungen, Nachweise) nach den Vorgaben der jeweiligen Bauvorlagenverordnung enthalten muss.
Zu den Kernaufgaben der Bauaufsichtsbehörde gehören:
- Prüfung und Genehmigung (oder Ablehnung) von Bauanträgen im Baugenehmigungsverfahren, einschließlich der Entscheidung über [[ausnahme-baugenehmigung|Ausnahmen]] und Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen.
- Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der erteilten Genehmigung und dem materiellen Baurecht (Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht).
- Einschreiten bei baurechtswidrigen Zuständen, etwa durch Baueinstellung, Beseitigungs- oder Nutzungsuntersagung.
- Erteilung von Abnahmen und Bescheinigungen (z. B. Baufertigstellungsanzeige, in manchen Bundesländern Bauabnahme).
In vielen Bundesländern sind einfache Wohngebäude inzwischen ganz oder teilweise vom Genehmigungsverfahren freigestellt (Genehmigungsfreistellung); die materielle Prüfpflicht des Bauherrn und die nachträgliche Kontrollbefugnis der Bauaufsichtsbehörde bleiben davon jedoch unberührt. Für Makler ist die Bauaufsichtsbehörde außerdem wichtige Quelle für Auskünfte zum Bebauungsplan, zu Baulasten oder zum formellen Baugenehmigungsstand eines Objekts.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr reicht seinen Bauantrag für ein Einfamilienhaus bei der unteren Bauaufsichtsbehörde seines Landkreises ein. Diese prüft die eingereichten Bauvorlagen auf Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan und der Landesbauordnung und erteilt nach positivem Ergebnis die Baugenehmigung.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen (LBO) der Länder – regeln Organisation, Zuständigkeit und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden; eine bundeseinheitliche Regelung besteht nicht, die Grundstruktur orientiert sich jedoch an der Musterbauordnung (MBO).