Gefahrenzone

Auch: Risikozone · ZÜRS-Zone

Eine Gefahrenzone ist die Einstufung eines Grundstücks in eine Risikoklasse für bestimmte Naturgefahren – vor allem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Sie bestimmt maßgeblich, ob und zu welcher Prämie eine Elementarschadenversicherung für die Immobilie angeboten wird.

Ausführliche Erklärung

Die gebräuchlichste Gefahrenzonierung in Deutschland ist das ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

  • Vier Gefährdungsklassen: Grundstücke werden anhand von Geodaten, Gewässerverläufen und historischen Hochwasserdaten in vier Klassen eingeteilt, von seltenem Hochwasserrisiko (statistisch seltener als alle 200 Jahre) bis zu häufig betroffenen Lagen (mindestens einmal in 10 Jahren).
  • Auswirkung auf Versicherbarkeit und Prämie: Je höher die Gefahrenzone eines Grundstücks, desto teurer oder eingeschränkter ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung; in Extremlagen kann der Versicherer den Einschluss ganz ablehnen.
  • Kein amtliches, sondern branchenübliches System: Die Gefahrenzonierung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Klassifikation, sondern ein von der Versicherungswirtschaft entwickeltes und gepflegtes Risikomodell. Eigentümer können ihre eigene Zoneneinstufung über öffentlich zugängliche Angebote der Versicherer prüfen.
  • Weitere Risikoarten: Neben Überschwemmung existieren vergleichbare regionale Risikoeinstufungen für andere Naturgefahren wie Erdbeben oder Schneelast, die in die Gesamtbewertung einer Immobilie einfließen können.

Für Makler ist die Gefahrenzone ein wichtiges Beratungsthema beim Verkauf von Objekten in Gewässernähe oder topografisch exponierter Lage: Käufer sollten frühzeitig wissen, ob und zu welchen Konditionen ein Elementarschutz für die Immobilie überhaupt zu bekommen ist.

Beispiel aus der Praxis

Ein Reihenhaus liegt in unmittelbarer Nähe eines Bachs, der in der Vergangenheit mehrfach über die Ufer trat. Die ZÜRS-Einstufung ordnet das Grundstück der höchsten Gefährdungsklasse zu, weshalb die Elementarschadenversicherung mit einem deutlichen Prämienaufschlag verbunden ist.

Rechtsgrundlage

Keine gesetzliche Rechtsgrundlage; die Gefahrenzonierung ist ein brancheninternes Klassifikationssystem der Versicherungswirtschaft (GDV/ZÜRS) und Bestandteil der individuellen Versicherungsbedingungen.

Verwandte Begriffe