Gewerbeversicherung

Auch: Gewerbliche Versicherung · Firmenversicherung

Gewerbeversicherung ist der Oberbegriff für Versicherungsprodukte, die speziell auf die Risiken eines gewerblichen Betriebs zugeschnitten sind – etwa eines Maklerbüros, einer Hausverwaltung oder eines Bauträgerunternehmens. Sie deckt typische Betriebsrisiken ab, die private Versicherungen nicht erfassen.

Ausführliche Erklärung

Für ein Maklerunternehmen setzt sich eine sinnvolle Gewerbeversicherung meist aus mehreren, sich ergänzenden Bausteinen zusammen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: deckt Personen- und Sachschäden Dritter, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs entstehen, etwa Stürze bei Besichtigungen oder Schäden an Einrichtungsgegenständen.
  • Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht): deckt reine Vermögensschäden aus Beratungs- oder Bearbeitungsfehlern ab, etwa bei einer fehlerhaften Objektbeschreibung mit finanziellen Folgen für den Kunden. Für Wohnimmobilienverwalter und Immobiliardarlehensvermittler ist der Abschluss einer solchen Police gesetzlich vorgeschrieben, für reine Immobilienmakler nach § 34c GewO dagegen nicht zwingend erforderlich, in der Praxis aber dringend empfohlen.
  • Inhalts- bzw. Elektronikversicherung: schützt die Büroausstattung (IT, Möbel, Unterlagen) gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Naturgefahren.
  • Rechtsschutzversicherung für Gewerbebetriebe: übernimmt Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Vermietern der eigenen Geschäftsräume oder Behörden.
  • Cyber- und Datenschutzversicherung: zunehmend relevant, da Maklerbüros sensible Kundendaten (u. a. aus der GwG-Identifizierung) verarbeiten und bei Datenpannen sowohl mit Bußgeldern als auch mit Ansprüchen Betroffener rechnen müssen.

Bei der Auswahl der einzelnen Bausteine sollte ein Maklerbüro auf angemessene Deckungssummen, den Einschluss angestellter und freier Mitarbeiter sowie eine klare Abgrenzung zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht achten, da beide Sparten unterschiedliche Schadensarten abdecken und sich nicht überschneiden. Anders als etwa die Berufshaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter gibt es für die Gewerbeversicherung als Gesamtpaket keine gesetzliche Abschlusspflicht; ihre Zusammenstellung liegt im unternehmerischen Ermessen des Maklerbüros.

Beispiel aus der Praxis

Ein Maklerbüro schließt ein Gewerbeversicherungspaket ab, das eine Betriebshaftpflicht-, eine Berufshaftpflicht- sowie eine Inhaltsversicherung für die Büroräume umfasst. Als bei einer Besichtigung ein Interessent stürzt und sich verletzt, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Behandlungskosten, während ein separater Fall einer fehlerhaften Flächenangabe über die Berufshaftpflicht reguliert wird.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für die Gewerbeversicherung als Gesamtpaket; die einzelnen Bausteine beruhen auf privatrechtlichen Versicherungsverträgen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Wohnimmobilienverwaltung, Immobiliardarlehensvermittlung) ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung der Gewerbeerlaubnis nach § 34c bzw. § 34i GewO.

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