Giebelgaube
Auch: Satteldachgaube · Giebelgaube mit Satteldach
Eine Giebelgaube ist eine Dachgaube, deren Frontseite senkrecht aus der geneigten Dachfläche herausragt und von einem eigenen kleinen Satteldach abgeschlossen wird. Sie ist die klassischste und häufigste Gaubenform im deutschen Wohnungsbau und schafft zusätzliche Kopffreiheit und Fensterfläche im Dachgeschoss.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Giebelgaube vor allem im Hinblick auf Wohnflächenberechnung und Belichtung relevant: Da die Gaube die Dachschräge senkrecht unterbricht, entsteht in ihrem Bereich volle Raumhöhe, was die anrechenbare Fläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erhöht (Flächen ab 2 m Höhe zu 100 %, zwischen 1 und 2 m zu 50 %). Bauliche Merkmale:
- Aufbau: Zwei geneigte Dachflächen (das Gaubendach) treffen sich in einem First, der meist parallel zum Hauptfirst verläuft; seitliche Gaubenwangen verbinden Gaube und Hauptdach.
- Abgrenzung zu anderen Gaubenformen: Im Gegensatz zur Schleppgaube (einseitig geneigtes Dach) oder Fledermausgaube (geschwungene, first- und traufenlose Form) hat die Giebelgaube ein klar erkennbares kleines Satteldach mit First und zwei Ortgängen.
- Praxisrelevanz: Giebelgauben sind bei Bestandsimmobilien mit Baujahr vor den 1990ern sehr verbreitet, da sie technisch einfach und kostengünstig auszuführen sind. Bei Dachgeschossausbauten prüft der Bausachverständige die Anschlussdetails (Kehlbleche, Dämmung der Gaubenwangen) auf Wärmebrücken, da diese Bereiche energetisch anfällig sind.
- Genehmigung: Der nachträgliche Einbau einer Gaube ist in den meisten Bundesländern verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig, abhängig von Größe, Abstandsflächen und Bebauungsplan; bei Bestandsobjekten empfiehlt sich vor dem Verkauf ein Blick in die Bauakte, ob die Gaube genehmigt ist.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren hat im Dachgeschoss zwei Giebelgauben zur Straßenseite, die den beiden Kinderzimmern zusätzliche Stehhöhe und großzügige Fenster verschaffen. Der Makler weist im Exposé darauf hin, dass durch die Gauben ein größerer Teil der Dachgeschossfläche voll auf die Wohnfläche angerechnet werden kann als bei einem reinen Schrägdach ohne Gauben.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Relevant sind die Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die Flächenanrechnung sowie die jeweilige Landesbauordnung für die Genehmigungspflicht des Gaubeneinbaus.