Grundförderung Heizungstausch

Auch: Basisfördersatz Heizungstausch · Heizungsförderung Grundsatz

Die Grundförderung ist der Basisfördersatz von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, den jeder Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Heizungsanlage (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Solarthermie) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude erhält – unabhängig von Einkommen oder Zeitpunkt des Austauschs.

Ausführliche Erklärung

Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024 wurde die Heizungsförderung neu strukturiert und über die staatliche Förderbank (KfW für Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums, teils BAFA für andere Antragsteller) ausgereicht. Die Förderung setzt sich modular aus mehreren Bausteinen zusammen, von denen die Grundförderung die Basis bildet:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten – erhält jeder Antragsteller unabhängig von Einkommen und Zeitpunkt.
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: zusätzlich bis zu 20 % für den frühzeitigen Austausch besonders alter, ineffizienter Heizungen (Kohle-, Öl-, Gas-Etagenheizungen, Nachtspeicherheizungen älteren Baujahrs oder funktionsunfähige Heizungen); dieser Bonus sinkt ab 2029 stufenweise.
  • Einkommensbonus: 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro pro Jahr.
  • Effizienzbonus/Emissionsminderungszuschlag: z. B. 2.500 Euro Zusatzförderung für besonders emissionsarme Biomasseheizungen.

Die Fördersätze sind kumulierbar, jedoch auf eine maximale Förderquote von 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Die förderfähigen Investitionskosten sind zudem auf einen Höchstbetrag begrenzt – bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern regelmäßig 30.000 Euro (bei Eigentumswohnungen gestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude).

Für Makler ist die Grundförderung ein wichtiges Verkaufs- und Beratungsargument bei älteren Bestandsimmobilien: Ein bevorstehender oder bereits erfolgter Heizungstausch mit Fördermitteln erhöht die energetische Qualität und damit die Attraktivität sowie den erzielbaren Preis der Immobilie. Zugleich sollten Käufer auf die kommenden GEG-Pflichten (kommunale Wärmeplanung, Betriebsverbote für reine Öl-/Gasheizungen ab bestimmten Stichtagen) hingewiesen werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer tauscht seine 25 Jahre alte Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 25.000 Euro förderfähige Kosten. Er erhält die Grundförderung von 30 % (7.500 Euro) plus den Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % (5.000 Euro), insgesamt 50 % Förderung (12.500 Euro) – sein Eigenanteil sinkt auf 12.500 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – regelt die technischen Anforderungen an Heizungsanlagen.
  • BEG-Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – regelt Fördersätze, Boni und Antragsverfahren.
  • KfW/BAFA – zuständige Förderbanken für Antragstellung und Auszahlung.

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