Innentür
Auch: Zimmertür · Wohnungsinnentür
Die Innentür verbindet und trennt Räume innerhalb eines Gebäudes, etwa Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer. Sie unterscheidet sich von der Wohnungseingangstür vor allem dadurch, dass an sie in der Regel keine besonderen Anforderungen an Einbruchschutz, Wärmedämmung oder Rauchdichtigkeit gestellt werden.
Ausführliche Erklärung
Innentüren bestehen meist aus einem Türblatt (häufig als Rahmen- oder Stumpftür mit Wabenpappe-, Holzwerkstoff- oder Vollholzfüllung) und einer Zarge, die in die Wandöffnung eingesetzt wird. Für Bemessung und Zuordnung von Türblattgröße, Band- und Schlosssitz zueinander ist in Deutschland die Norm DIN 18101 maßgeblich; sie sorgt dafür, dass Türblätter und Zargen unterschiedlicher Hersteller zueinander passen.
Für die Immobilienpraxis relevant sind vor allem:
- Optik und Wertigkeit: Türblattausführung, Oberfläche (foliert, furniert, lackiert) und Beschläge beeinflussen den wahrgenommenen Ausstattungsstandard einer Wohnung.
- Barrierefreiheit: Breitere Türblätter (ab ca. 90 cm lichte Durchgangsbreite) und der Verzicht auf Schwellen sind Voraussetzung für einen rollstuhlgerechten Zuschnitt.
- Sonderformen: Schallschutztüren, rauchdichte Türen oder Glastüren werden dort eingesetzt, wo zusätzliche Anforderungen bestehen – etwa zwischen Arbeitszimmer und Fluren in Mehrfamilienhäusern.
Anders als tragende Bauteile können Innentüren und die zugehörigen nichttragenden Trennwände bei einer Umbaumaßnahme in der Regel ohne statischen Nachweis versetzt werden; bei tragenden Wänden ist dagegen eine gesonderte Prüfung erforderlich.
Beispiel aus der Praxis
Beim Innenausbau eines Neubaus wählt der Bauherr für alle Zimmertüren eine einheitliche, weiß foliierte Stumpftür nach DIN 18101 mit einer lichten Durchgangsbreite von 86 cm – ausreichend für den normalen Wohnalltag, jedoch nicht barrierefrei im Sinne einer Rollstuhlnutzung.
Rechtsgrundlage
- DIN 18101 – Türen für den Wohnungsbau; regelt Türblattgrößen sowie Band- und Schlosssitz.
- Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage für Innentüren als solche; Anforderungen ergeben sich je nach Nutzung ggf. aus Bauordnungsrecht (Brandschutz, Barrierefreiheit) im Einzelfall.