Lünette
Auch: Lünettenfenster · Halbrundfenster
Eine Lünette ist ein halbrundes oder segmentbogenförmiges Feld – meist als Fenster, seltener als Wandnische oder Wandmalerei – das oberhalb einer rechteckigen Tür- oder Fensteröffnung angeordnet ist. In der Architektur dient sie vor allem der zusätzlichen Belichtung und der repräsentativen Gestaltung von Eingangsbereichen.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff stammt aus der Architekturgeschichte (französisch „lunette" = kleiner Mond) und findet sich häufig bei klassizistischen und gründerzeitlichen Gebäuden über Haustüren, aber auch bei modernen Neubauten mit historisierendem Gestaltungsanspruch. Baulich handelt es sich meist um:
- Feststehende Verglasung (Festverglasung) ohne Öffnungsfunktion, oft mit Sprossenteilung.
- Kombination mit der Haustür als sogenanntes Oberlicht, das den Eingangsbereich zusätzlich mit Tageslicht versorgt.
- Dekoratives Element an Giebelfassaden, teils mit Stuckrahmung oder farbigem Kunstglas.
Für Makler ist die Lünette vor allem bei der Beschreibung historischer oder historisierender Fassaden relevant – sie gilt als architektonisches Stilmerkmal, das bei Altbauten und repräsentativen Einfamilienhäusern den Charakter und teils den Wert steigert. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine vorhandene Lünette häufig ein schützenswertes Originalbauteil, dessen Austausch oder Entfernung denkmalrechtlich genehmigungspflichtig sein kann.
Beispiel aus der Praxis
Eine gründerzeitliche Stadtvilla verfügt über eine reich verzierte Lünette mit buntem Glasmosaik über der Eingangstür. Der Makler hebt dieses Detail im Exposé als charakteristisches historisches Ausstattungsmerkmal hervor.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können die Denkmalschutzgesetze der Länder Erhaltungspflichten für historische Fassadenelemente wie Lünetten begründen.