Mithaftung
Auch: Gesamtschuldnerische Haftung · Mitverpflichtung
Mithaftung bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam für ein und dasselbe Darlehen haften, meist als Gesamtschuldner. Die Bank kann in diesem Fall jeden Mithaftenden allein auf die vollständige Rückzahlung der Kreditsumme in Anspruch nehmen, unabhängig vom internen Verhältnis der Beteiligten zueinander.
Ausführliche Erklärung
Mithaftung ist bei Immobilienfinanzierungen der Regelfall, sobald mehr als eine Person als Darlehensnehmer auftritt – etwa Ehepaare, Lebenspartner oder mehrere Miterben – und daher für Makler ein wichtiger Aspekt bei gemeinschaftlichen Käufen.
Rechtliche Einordnung: Nehmen mehrere Personen gemeinsam ein Darlehen auf, werden sie in aller Regel Gesamtschuldner im Sinne des § 421 BGB. Das bedeutet:
- Die Bank kann von jedem Mithaftenden die gesamte Darlehenssumme (nicht nur einen Anteil) verlangen.
- Zahlt einer der Mithaftenden mehr als seinen "eigentlichen" Anteil, steht ihm im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch gegen die anderen Mithaftenden zu (§ 426 BGB), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Mithaftung besteht unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an der Immobilie – auch ein Ehepartner, der nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, kann als Mitdarlehensnehmer voll mithaften.
Wichtige Praxisfälle für Makler:
- Ehepaare/Lebenspartner: Häufigster Fall der Mithaftung bei Immobilienfinanzierungen; beide Partner haften meist gesamtschuldnerisch, auch wenn nur einer im Grundbuch steht.
- Bürgschaft vs. Mithaftung: Von der Mithaftung als (Mit-)Darlehensnehmer ist die Bürgschaft eines Dritten zu unterscheiden, bei der der Bürge nicht selbst Vertragspartei des Darlehensvertrags ist, sondern nur für die Erfüllung der Schuld eines anderen einsteht.
- Trennung/Scheidung: Bei Trennung bleibt die gesamtschuldnerische Mithaftung gegenüber der Bank grundsätzlich bestehen, bis das Darlehen abgelöst oder die Bank einer Entlassung eines Mithaftenden zustimmt – ein häufiges Beratungsthema bei Verkäufen im Rahmen von Scheidungen.
- Bonitätsprüfung: Für die Kreditwürdigkeitsprüfung wird regelmäßig das Gesamteinkommen aller Mithaftenden herangezogen, was insbesondere bei Paaren mit unterschiedlichem Einkommen die Finanzierungsfähigkeit erhöhen kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar nimmt gemeinsam ein Darlehen über 300.000 Euro auf. Beide sind als Gesamtschuldner im Darlehensvertrag eingetragen. Gerät der Ehemann in finanzielle Schwierigkeiten und zahlt die Rate nicht, kann die Bank die volle Rate von der Ehefrau allein verlangen – unabhängig davon, wie die beiden intern die Zahlungslast untereinander aufteilen wollten.