Montageversicherung

Auch: Montage-All-Risk-Versicherung · Erection All Risks

Die Montageversicherung deckt Sachschäden ab, die während der Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme von Maschinen, technischen Anlagen oder vorgefertigten Bauteilen auf der Baustelle entstehen. Sie ist das Pendant zur Bauleistungsversicherung, jedoch speziell auf technische Montagearbeiten zugeschnitten.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die auch gewerbliche Bauvorhaben oder größere Modernisierungsprojekte begleiten, ist die Abgrenzung dieser Versicherung von der klassischen Bauleistungsversicherung relevant:

  • Abgrenzung zur Bauleistungsversicherung: Während die Bauleistungsversicherung klassische Neubau- und Umbauleistungen (Rohbau, Ausbau) gegen unvorhersehbare Schäden absichert, konzentriert sich die Montageversicherung auf technische Anlagen und Maschinen – etwa Aufzüge, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Fertigteilkonstruktionen –, die während des Montageprozesses beschädigt werden.
  • Typische Deckung: Versichert sind in der Regel Schäden durch Bedienungsfehler beim Aufbau, Konstruktions- und Materialfehler, die sich während der Montage zeigen, Naturereignisse (Sturm, Überschwemmung) sowie Diebstahl von Montageteilen auf der Baustelle. Der Versicherungsschutz beginnt meist mit Anlieferung der Bauteile und endet mit der erfolgreichen Inbetriebnahme bzw. Abnahme.
  • Beteiligte: Versicherungsnehmer kann sowohl der Bauherr als auch der ausführende Montagebetrieb sein; häufig wird die Police für alle am Montagevorgang Beteiligten gemeinsam abgeschlossen, um Regressstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei größeren technischen Umbauten (z. B. Aufzugseinbau in Bestandsgebäuden, umfangreiche Haustechniksanierung, Solaranlagenmontage) sollten Makler prüfen, ob eine gesonderte Montageversicherung sinnvoll ist, da die reguläre Bauleistungs- oder Wohngebäudeversicherung diese spezifischen Montagerisiken oft nicht abdeckt.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Sanierung eines Mehrfamilienhauses wird ein neuer Personenaufzug eingebaut. Während der Montage stürzt eine Komponente durch einen Kranfehler ab und wird beschädigt. Der Schaden wird über die für das Projekt abgeschlossene Montageversicherung reguliert, da die Bauleistungsversicherung des übrigen Umbaus technische Anlagenmontage nicht mit einschließt.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Die Montageversicherung ist ein privatrechtliches Versicherungsprodukt der technischen Sachversicherung, dessen Umfang sich nach den individuell vereinbarten Bedingungen richtet.

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