Nachlassbewertung

Auch: Erbschaftsbewertung · Nachlassimmobilienbewertung

Die Nachlassbewertung ist die Ermittlung des Werts einer zum Nachlass gehörenden Immobilie im Erbfall. Sie bildet die Grundlage für die Verteilung des Erbes unter mehreren Erben, die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Festsetzung der Erbschaftsteuer durch das Finanzamt.

Ausführliche Erklärung

Bei einer Nachlassbewertung sind zwei unterschiedliche Wertansätze zu unterscheiden, die häufig verwechselt werden:

  • Zivilrechtlicher Verkehrswert (§ 2311 BGB): Für die Berechnung des Pflichtteils und die Auseinandersetzung unter Miterben ist der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie zum Todeszeitpunkt maßgeblich. Dieser wird durch ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ermittelt.
  • Steuerlicher Grundbesitzwert (§§ 151 ff., 176 ff. BewG i. V. m. § 12 ErbStG): Für die Erbschaftsteuer ermittelt das Finanzamt (Lagefinanzamt) einen eigenen, standardisierten Grundbesitzwert nach den typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren), der vom zivilrechtlichen Verkehrswert abweichen kann – insbesondere durch die Mindestwertregelung (Bodenwert als Untergrenze).

Für den Makler ist die Nachlassbewertung ein häufiges und sensibles Beratungsfeld:

  • Erbengemeinschaften benötigen oft eine neutrale Werteinschätzung, um Streit über die "gerechte" Verteilung oder den Verkaufspreis zu vermeiden.
  • Ein Miterbe, der das Objekt übernehmen möchte, muss die anderen Erben in Höhe ihres Anteils am Verkehrswert auszahlen – hier ist eine belastbare, möglichst gerichtsfeste Wertermittlung wichtig.
  • Da der Pflichtteilsanspruch nach § 2311 BGB auf dem tatsächlichen Verkehrswert basiert, kann ein zu niedrig angesetzter Wert zu Nachforderungen führen; ein qualifiziertes Gutachten schützt vor späteren Streitigkeiten.
  • Weicht der steuerliche Grundbesitzwert vom tatsächlichen Marktwert nach oben ab (z. B. durch den Mindestwert), können Erben durch Vorlage eines niedrigeren Verkehrswertgutachtens (§ 198 BewG) die Steuerlast senken.
  • Häufig führt die Nachlassbewertung direkt zu einem Verkaufsauftrag, wenn sich die Erbengemeinschaft für eine Veräußerung statt einer Naturalteilung entscheidet.

Beispiel aus der Praxis

Nach dem Tod des Vaters erben drei Geschwister zu gleichen Teilen ein Einfamilienhaus. Um eine faire Aufteilung zu ermöglichen, beauftragen sie einen Sachverständigen mit einer Nachlassbewertung. Das Gutachten weist einen Verkehrswert von 480.000 Euro aus. Ein Geschwisterteil möchte das Haus übernehmen und zahlt den beiden anderen jeweils 160.000 Euro (ein Drittel des Verkehrswerts) aus. Parallel setzt das Finanzamt für die Erbschaftsteuer einen eigenen Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz an.

Rechtsgrundlage

  • § 2311 BGB – Bewertungsgrundlage (Verkehrswert) für Pflichtteilsansprüche.
  • § 12 ErbStG i. V. m. §§ 151, 176 ff. BewG – Steuerliche Bewertung des Nachlassvermögens für die Erbschaftsteuer.
  • § 198 BewG – Nachweis eines niedrigeren tatsächlichen Verkehrswerts gegenüber dem typisierten Grundbesitzwert.

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