Silikonfuge

Auch: Silikonfugendichtung · Sanitärsilikon · Anschlussfuge

Eine Silikonfuge ist eine elastische Abdichtungsfuge aus Silikonkautschuk, die an Übergängen zwischen Fliesen, Wanne, Waschbecken oder anderen Bauteilen verlegt wird, um Bewegungen, Materialtoleranzen und Feuchtigkeit dauerhaft flexibel abzudichten.

Ausführliche Erklärung

Anders als Fugenmörtel, der starr aushärtet und deshalb nur für ruhende Fugen zwischen Fliesen geeignet ist, bleibt Silikon dauerhaft elastisch. Es wird deshalb gezielt an Stellen eingesetzt, an denen sich Bauteile unterschiedlich stark ausdehnen, setzen oder bewegen:

  • Anschlussfugen: Übergänge zwischen Fliesenbelag und Sanitärobjekten wie Badewanne, Duschtasse oder Waschbecken, wo starrer Mörtel bei kleinsten Bewegungen reißen würde.
  • Eck- und Bewegungsfugen: Innenecken zwischen Wand- und Bodenflächen sowie Dehnungsfugen in großflächigen Verfliesungen, die temperatur- oder feuchtebedingte Materialbewegungen ausgleichen müssen.
  • Sanitärsilikon vs. Bauanschlusssilikon: Für Nassräume wird meist fungizid ausgerüstetes Sanitärsilikon verwendet, das dem typischen Schwarzschimmelbefall an Fugen entgegenwirken soll; für Fenster- und Fassadenanschlüsse kommen andere Silikon- oder Acrylatvarianten zum Einsatz.

Für Makler und Käufer sind Silikonfugen vor allem als Zustandsmerkmal relevant: Vergilbte, schimmlige oder abgelöste Fugen gelten als typisches, meist leicht behebbares Abnutzungsmerkmal einer Bestandsimmobilie und werden bei Besichtigungen häufig als optischer Mangel wahrgenommen, auch wenn dahinter selten ein baulicher Schaden steckt.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung einer Eigentumswohnung fällt im Bad eine dunkel verfärbte Silikonfuge zwischen Wanne und Fliesen auf. Der Makler weist darauf hin, dass es sich um ein rein oberflächliches, nutzungsbedingtes Phänomen handelt, das durch Erneuerung der Fuge mit geringem Aufwand behoben werden kann – anders als ein bauseitiger Feuchteschaden.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Silikonfugen können im Mietverhältnis Gegenstand einer vertraglich vereinbarten Kleinreparaturklausel sein; im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln zu Sachmängeln (Kauf) bzw. zur Instandhaltungspflicht des Vermieters (Miete).

Verwandte Begriffe