Vermögensauskunft (Käufer)

Auch: Vermögensnachweis · Vermögensübersicht

Als Vermögensauskunft des Käufers wird im Finanzierungskontext die freiwillige Zusammenstellung von Nachweisen über vorhandenes Vermögen bezeichnet – etwa Sparguthaben, Depots, Bausparverträge oder Lebensversicherungen. Sie dient der Bank zur Einschätzung der Bonität und des verfügbaren Eigenkapitals.

Ausführliche Erklärung

Wichtig für die Maklerpraxis ist die klare Abgrenzung: Die hier gemeinte Vermögensauskunft ist ein informelles Finanzierungsdokument und nicht identisch mit der „Vermögensauskunft" nach § 802c ZPO, die ein Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegenüber einem Gerichtsvollzieher abgeben muss (früher: eidesstattliche Versicherung). Verwechslungen sollten gegenüber Kunden vermieden werden.

Im Finanzierungslotsen-Kontext umfasst die Vermögensauskunft typischerweise:

  • Liquide Mittel: Giro- und Tagesgeldkonten, Sparbücher, Festgeld.
  • Kapitalanlagen: Depotauszüge (Aktien, Fonds, ETFs), Bausparguthaben.
  • Versicherungen mit Rückkaufswert: Kapitallebens- oder Rentenversicherungen.
  • Sonstiges Vermögen: bereits vorhandene Immobilien, Schenkungen oder erwartete Erbschaften (mit Nachweis, z. B. Schenkungsvertrag).

Die Vermögensauskunft ergänzt den Eigenkapitalnachweis und ist Teil der Bankmappe, die der Finanzierungslotse für den Käufer zusammenstellt. Sie hilft der Bank, die Beleihungsgrenze und den notwendigen Fremdkapitalbedarf realistisch einzuschätzen, und kann bei knappem Eigenkapital zeigen, ob zusätzliche Sicherheiten (z. B. Verpfändung eines Depots) darstellbar sind.

Praxishinweis: Je vollständiger und plausibler die Vermögensauskunft, desto schneller und reibungsloser verläuft die Kreditprüfung – unvollständige oder widersprüchliche Angaben führen häufig zu Rückfragen und Verzögerungen im Finanzierungsprozess.

Beispiel aus der Praxis

Ein Kaufinteressent stellt für seine Bankmappe eine Übersicht seiner Vermögenswerte zusammen: 30.000 Euro Tagesgeld, ein Wertpapierdepot im Wert von 15.000 Euro und ein Bausparguthaben von 10.000 Euro. Anhand dieser Vermögensauskunft kalkuliert die Bank das verfügbare Eigenkapital für die Finanzierung.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Vermögensauskunft im Finanzierungskontext ist ein bankübliches, freiwilliges Nachweisdokument ohne eigene gesetzliche Regelung.

Verwandte Begriffe