Wirtschaftsauskunft (Selbstständige)

Auch: Unternehmensbonitätsauskunft · Firmenauskunft

Eine Wirtschaftsauskunft liefert Banken zusätzliche Informationen zur wirtschaftlichen Lage eines selbstständigen oder unternehmerisch tätigen Kaufinteressenten, etwa über Zahlungsverhalten, Bonitätsindex oder wirtschaftliche Kennzahlen des Unternehmens. Sie ergänzt die klassischen Einkommensnachweise, die bei Selbstständigen naturgemäß schwerer standardisiert einzuschätzen sind.

Ausführliche Erklärung

Bei angestellten Käufern reichen Gehaltsabrechnungen und Arbeitsvertrag meist aus, um das Einkommen zu belegen. Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Gesellschaftern ist die Einkommenssituation volatiler und schwerer zu prognostizieren – deshalb ziehen Banken ergänzend Wirtschaftsauskünfte heran:

  • Auskunfteien: Anbieter wie Creditreform oder Bürgel liefern Bonitätsindizes, Zahlungserfahrungen (z. B. aus Lieferantenbeziehungen) und teils Warnhinweise (Insolvenzverfahren, Zahlungsstörungen) zum Unternehmen des Käufers.
  • Ergänzende Unterlagen: Banken verlangen zusätzlich meist die letzten zwei bis drei Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) sowie Steuerbescheide, um ein vollständiges Bild der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erhalten.
  • Risikoaufschläge: Fällt die Wirtschaftsauskunft schwach aus oder zeigt sie Unregelmäßigkeiten, kann dies zu höheren Zinsaufschlägen, geringeren Beleihungsausläufen oder zusätzlichen Sicherheiten führen.
  • Datenschutz: Die Einholung einer Wirtschaftsauskunft über den Käufer bzw. sein Unternehmen setzt regelmäßig dessen Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse nach der DSGVO voraus; Banken holen diese Zustimmung im Rahmen des Kreditantrags ein.

Für den Finanzierungslotsen ist es wichtig, selbstständige Käufer frühzeitig darauf hinzuweisen, dass ihre Finanzierungsprüfung aufwendiger und dokumentenintensiver ist als bei Angestellten – eine gut vorbereitete BWA und plausible Wirtschaftsauskunft beschleunigen den Prozess erheblich.

Beispiel aus der Praxis

Ein selbstständiger Handwerksmeister möchte ein Einfamilienhaus kaufen. Die finanzierende Bank fordert neben den letzten drei Jahresabschlüssen zusätzlich eine aktuelle Wirtschaftsauskunft über seinen Betrieb an, um Zahlungsverhalten und wirtschaftliche Stabilität unabhängig von den Selbstauskünften einschätzen zu können.

Rechtsgrundlage

  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personen- bzw. unternehmensbezogenen Bonitätsdaten, in der Regel gestützt auf Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • § 31 BDSG – enthält besondere Regeln zum Schutz und zur Verwendung von Score- bzw. Bonitätswerten durch Auskunfteien.

Verwandte Begriffe