Wasserversorgung
Auch: Trinkwasserversorgung · Wasserkosten
Wasserversorgung bezeichnet die Belieferung eines Grundstücks bzw. Gebäudes mit Trinkwasser durch das örtliche Wasserversorgungsunternehmen. Die dabei entstehenden Verbrauchs- und Bereitstellungskosten zählen als eigene Betriebskostenart zu den auf Mieter umlagefähigen Kosten.
Ausführliche Erklärung
Nach § 2 Nr. 2 BetrKV umfassen die "Kosten der Wasserversorgung" die Kosten des tatsächlichen Wasserverbrauchs (nach Zählerstand oder anderem anerkannten Verteilerschlüssel), die vom Wasserversorger erhobenen Grundgebühren sowie die Kosten für die Anmietung oder anderweitige Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern. Ebenfalls umlagefähig sind die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasseraufbereitungsanlage sowie – bei entsprechender Ausstattung – die Kosten der Eichung und Wartung der Wasserzähler.
Von der Wasserversorgung (Zulauf) zu unterscheiden ist die Entwässerung (Ablauf), die als eigene Betriebskostenposition nach § 2 Nr. 3 BetrKV separat erfasst wird und die Kosten der Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden Abwassers in die öffentliche Kanalisation umfasst. In vielen Abrechnungen werden Wasserversorgung und Entwässerung dennoch gemeinsam ausgewiesen, da beide regelmäßig anhand desselben Verbrauchswerts (Frischwasserzähler) abgerechnet werden. Für eine verbrauchsgerechte Abrechnung sind kalte Wasserkosten – anders als die oft pauschal nach Wohnfläche verteilten Betriebskosten – möglichst nach individuellem Verbrauch mittels Wasserzählern zu erfassen, was auch datenschutz- und eichrechtliche Anforderungen an die eingesetzten Messgeräte mit sich bringt.
Beispiel aus der Praxis
In einem Mehrfamilienhaus mit individuellen Kaltwasserzählern in jeder Wohnung rechnet der Vermieter die Wasserversorgungskosten nach dem jeweiligen Zählerstand ab. Ein Mieter mit hohem Verbrauch zahlt dadurch anteilig mehr als ein Mieter mit geringem Wasserverbrauch.
Rechtsgrundlage
- § 2 Nr. 2 BetrKV – Kosten der Wasserversorgung als eigenständige, umlagefähige Betriebskostenart.