Zeilenbau

Auch: Zeilenbebauung · Zeilenbauweise

Zeilenbau bezeichnet eine städtebauliche Bebauungsform, bei der mehrgeschossige Wohngebäude als parallel angeordnete "Zeilen" errichtet werden – meist in Nord-Süd- oder Ost-West-Ausrichtung, unabhängig vom Verlauf der angrenzenden Straßen. Ziel ist eine möglichst gleichmäßige Besonnung und Durchlüftung aller Wohnungen.

Ausführliche Erklärung

Der Zeilenbau ist eines der prägenden städtebaulichen Leitbilder des 20. Jahrhunderts und für Makler bei der Einordnung von Bestandssiedlungen relevant:

  • Historischer Hintergrund: Die Zeilenbauweise entstand als Gegenentwurf zur dichten, gründerzeitlichen Blockrandbebauung mit dunklen Hinterhöfen. Im Zuge des "Neuen Bauens" der 1920er- und der Wiederaufbausiedlungen der 1950er-Jahre wurde sie zum dominierenden Leitbild des Geschosswohnungsbaus, insbesondere in Großsiedlungen.
  • Städtebauliches Prinzip: Anders als bei der straßenbegleitenden, geschlossenen Bauweise orientieren sich Zeilenbauten nicht am Straßenverlauf, sondern primär an der optimalen Himmelsrichtung. Zwischen den Zeilen entstehen durchgrünte, meist unbebaute Freiflächen, die der Gemeinschaftsnutzung dienen.
  • Bauordnungsrechtliche Einordnung: In Bebauungsplänen wird Zeilenbau regelmäßig als Sonderform der offenen Bauweise festgesetzt, häufig mit konkreten Vorgaben zu Gebäudeabständen, Firstrichtung und Geschossigkeit.
  • Bewertung im Bestand: Zeilenbausiedlungen der Nachkriegszeit sind heute oft sanierungsbedürftig (Wärmedämmung, Aufzüge, Barrierefreiheit), gelten aber wegen der guten Belichtung, großzügiger Grünflächen und meist einfacher Grundrisse weiterhin als solide vermietbarer Wohnungsbestand für Kapitalanleger.
  • Abgrenzung: Im Unterschied zum Reihenhaus (aneinandergereihte Einzelhäuser) handelt es sich beim Zeilenbau um mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser, die in parallelen Baukörpern angeordnet sind.

Beispiel aus der Praxis

Eine in den 1950er-Jahren errichtete Wohnsiedlung besteht aus mehreren viergeschossigen Gebäudezeilen, die alle in Nord-Süd-Richtung ausgerichtet sind und zwischen sich große Grünflächen mit Spielplätzen freihalten. Ein Investor erwirbt eine dieser Zeilen und plant eine energetische Sanierung samt Aufzugsanbau, um die Vermietbarkeit an ältere Mieter zu verbessern.

Rechtsgrundlage

  • BauNVO – regelt die Bauweisen (offene/geschlossene Bauweise), in deren Rahmen Zeilenbau planungsrechtlich festgesetzt wird.
  • Bebauungsplan – legt im Einzelfall konkrete Vorgaben zu Gebäudeausrichtung, Abständen und Geschossigkeit für Zeilenbebauung fest.

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