Zwischenkredit

Auch: Zwischenfinanzierung · Brückenkredit · Bridge-Finanzierung

Ein Zwischenkredit ist ein kurzfristiges Darlehen, das eine zeitliche Lücke überbrückt – etwa zwischen dem Erwerb einer Immobilie und der Bereitstellung der langfristigen Anschlussfinanzierung oder bis zum Zufluss eines bereits feststehenden, aber noch nicht ausgezahlten Verkaufserlöses.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Zwischenkredit vor allem in zwei Konstellationen praxisrelevant, in denen Kunden zeitlich vor der eigentlichen Finanzierung handlungsfähig sein müssen:

  • Überbrückung bis zur Anschlussfinanzierung: Steht die reguläre Immobilienfinanzierung noch nicht vollständig zur Verfügung – etwa weil Fördermittel, eine Bausparzuteilung oder eine langfristige Bankfinanzierung noch nicht ausgezahlt wurden –, überbrückt ein Zwischenkredit diesen Zeitraum, damit der Käufer den Kaufpreis fristgerecht zahlen kann.
  • Überbrückung bis zum Verkaufserlös: Möchte ein Eigentümer eine neue Immobilie erwerben, bevor der Verkauf seiner bisherigen Immobilie abgeschlossen ist, kann ein Zwischenkredit den erwarteten Verkaufserlös vorwegnehmen und so den Kauf ohne zeitliche Verzögerung ermöglichen.

Merkmale des Zwischenkredits:

  • Kurze Laufzeit: Meist einige Monate bis maximal wenige Jahre, exakt auf die erwartete Dauer bis zur Ablösung zugeschnitten.
  • Häufig endfällige Struktur: Während der Laufzeit wird oft nur Zins gezahlt, die vollständige Rückführung erfolgt in einer Summe bei Zufluss der Anschlussfinanzierung oder des Verkaufserlöses (siehe Endfälliges Darlehen).
  • Höherer Zinssatz: Wegen der kurzen Laufzeit und des spezifischen Verwendungszwecks liegt der Zinssatz eines Zwischenkredits häufig über dem einer klassischen langfristigen Baufinanzierung.
  • Ablösungsrisiko: Verzögert sich die erwartete Anschlussfinanzierung oder der Verkauf, muss der Zwischenkredit gegebenenfalls verlängert werden – ein Risiko, das Makler und Kreditnehmer bei der Planung realistisch einkalkulieren sollten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer hat den Kaufvertrag für eine neue Immobilie bereits unterschrieben, seine bisherige Wohnung ist aber noch nicht verkauft. Über einen Zwischenkredit finanziert er den Kaufpreis vorab und löst das Darlehen ab, sobald der Verkaufserlös der alten Wohnung eingeht.

Rechtsgrundlage

  • §§ 488 ff. BGB – allgemeines Darlehensrecht; der Zwischenkredit ist eine vertragliche Ausgestaltungsform ohne eigenständige spezialgesetzliche Regelung.

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