Ausbaumaß
Auch: Fertigmaß nach Ausbau
Das Ausbaumaß bezeichnet die Abmessung eines Bauteils oder einer Öffnung nach Abschluss der Ausbauarbeiten – also nachdem Putz, Estrich, Fliesen und feste Einbauteile angebracht wurden. In der Baupraxis wird der Begriff meist synonym mit „Fertigmaß" verwendet.
Ausführliche Erklärung
Im Bauablauf entstehen Bauteile zunächst im Rohbauzustand mit dem sogenannten Rohbaumaß. Im Zuge des Innenausbaus – Verputzen der Wände, Verlegen von Estrich und Bodenbelägen, Einbau von Türen und Fenstern – verändern sich diese Maße geringfügig, bis das endgültige Ausbaumaß erreicht ist. Manche Fachliteratur unterscheidet feiner zwischen „Ausbaumaß" als Zwischenzustand nach bestimmten Rohinstallationen und „Fertigmaß" als letztem, vollständig fertiggestelltem Zustand; in der Baupraxis werden beide Begriffe jedoch überwiegend gleichbedeutend gebraucht.
Relevanz hat das Ausbaumaß vor allem für die Koordination der Gewerke: Fenster- und Türhersteller, Möbeltischler und Einbauküchenplaner benötigen exakte Ausbaumaße, um passgenaue Elemente zu fertigen. Bei der Umsetzung ist zudem zu beachten, dass zulässige Maßabweichungen zwischen Plan und Ausführung durch DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke" geregelt sind; Überschreitungen dieser Toleranzen können als Baumangel gelten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Tischler nimmt nach Fertigstellung von Putz und Estrich die Ausbaumaße einer Öffnung für einen Einbauschrank auf und fertigt das Möbelstück exakt nach diesem – nicht nach dem ursprünglichen, größeren Rohbaumaß.
Rechtsgrundlage
- DIN 18202 – „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke", regelt die zulässigen Maßabweichungen, an denen sich auch Ausbaumaße orientieren.
- Der Begriff „Ausbaumaß" ist nicht gesetzlich definiert, sondern ein branchenüblicher Fachausdruck.