Fertigmaß

Auch: Ausbaumaß · Fertigmaße

Das Fertigmaß ist die endgültige Abmessung eines Bauteils oder einer Öffnung im fertiggestellten Zustand – also nachdem Putz, Estrich, Bodenbelag und die endgültigen Einbauteile wie Türen oder Fenster montiert sind. Es beschreibt damit das tatsächlich nutzbare bzw. sichtbare Maß im bezugsfertigen Gebäude.

Ausführliche Erklärung

Beim Bauen unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem Rohbaumaß – dem Maß im unfertigen Rohbauzustand – und dem Fertigmaß, das nach Abschluss aller Ausbaugewerke vorliegt. Zwischen beiden liegt die Differenz durch Putzstärken, Estrichaufbau, Bodenbeläge, Fliesen sowie den Einbau von Türzargen und Fensterrahmen. Eine im Rohbau 11,5 cm starke Wand kann im Fertigzustand nach beidseitigem Putzauftrag beispielsweise 13 bis 14 cm messen; eine Rohbauöffnung für eine Tür ist stets größer als die spätere lichte Durchgangsbreite nach Einbau von Zarge und Türblatt.

Das Fertigmaß ist die für Nutzer, Käufer und Mieter maßgebliche Größe, etwa bei der Ermittlung von Raumhöhen, Türdurchgangsbreiten oder der nutzbaren Wohnfläche. Für Planer und Handwerker ist die exakte Unterscheidung zwischen Rohbau- und Fertigmaß wichtig, um Einbauteile wie Fenster, Türen oder Küchenmöbel korrekt zu bestellen und Anschlussfugen für Dämmung und Toleranzausgleich richtig zu bemessen. Die zulässigen Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich ausgeführten Maßen regelt DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke", die branchenweit als Referenz für Maßtoleranzen bei Bauteilen und Öffnungen dient.

Beispiel aus der Praxis

Ein Innenarchitekt vermisst nach Abschluss von Putz- und Estricharbeiten die Räume eines Neubaus, um die Fertigmaße für die Küchenplanung zu ermitteln. Diese weichen von den ursprünglichen Rohbaumaßen der Bauzeichnung um mehrere Zentimeter ab, da Putzstärke und Bodenaufbau die tatsächlichen Raummaße verändert haben.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18202 – „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke", legt die zulässigen Abweichungen zwischen Plan- und Baumaßen fest, an denen sich auch Fertigmaße orientieren.
  • Der Begriff „Fertigmaß" selbst ist nicht gesetzlich definiert, sondern branchenüblicher Fachbegriff.

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