Bodengleiche Dusche
Auch: Walk-in-Dusche · Barrierefreie Dusche · Bodenebene Dusche
Eine bodengleiche Dusche ist eine Duschfläche ohne Duschwanne oder Schwelle, bei der der Boden stufenlos in die Duschzone übergeht und das Wasser über einen im Boden eingelassenen Ablauf (Punkt- oder Linienentwässerung) abfließt. Sie gilt als modernes, barrierefreies und optisch hochwertiges Ausstattungsmerkmal.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die bodengleiche Dusche mittlerweile eines der wichtigsten Verkaufsargumente bei Bad-Modernisierungen, sowohl aus Komfort- als auch aus Werterhaltungssicht:
- Marktrelevanz: Bodengleiche Duschen werden sowohl von jungen Käufern (moderne Optik, große begehbare Duschfläche) als auch von älteren Käufern (Barrierefreiheit, Sturzprävention) stark nachgefragt. Bäder mit klassischer Duschwanne oder Duschtasse gelten zunehmend als sanierungsbedürftig.
- Bauliche Anforderungen: Für eine bodengleiche Dusche im Bestand ist häufig ein Bodenaufbau mit Gefälleestrich und Abdichtung notwendig; bei Wohnungen in Geschossbauten kann dies aufgrund der Deckenkonstruktion und Anschlusshöhen (Entwässerungsleitung) baulich anspruchsvoll und mit Eingriffen in die Rohdecke verbunden sein – hier ist ggf. die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich, wenn Gemeinschaftseigentum (Rohdecke) betroffen ist.
- Förderung: Der barrierefreie Umbau eines Bades inklusive bodengleicher Dusche wird über KfW-Programme (z. B. "Altersgerecht Umbauen") und teils über Landes- oder Pflegekassen-Zuschüsse gefördert – ein Argument, das der Makler bei der Beratung von Verkäufern (Modernisierung vor Verkauf) oder Käufern ansprechen kann.
- DIN 18040: Für vollständig barrierefreie Bäder (z. B. in geförderten oder öffentlich genutzten Objekten) gelten Mindestbewegungsflächen und Anforderungen an die bodengleiche Dusche nach DIN 18040-2.
- Praxistipp: Bei der Objektbeschreibung sollte vermerkt werden, ob die Dusche mit rutschhemmendem Belag (Bewertungsgruppe B nach DIN 51097 für nassbelastete Barfußbereiche, DGUV Information 207-006) ausgeführt ist, da dies insbesondere für ältere Käufer relevant ist.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Modernisierung eines Badezimmers in einer Eigentumswohnung wird die alte Duschwanne durch eine bodengleiche Dusche mit Punktablauf und rutschhemmenden Fliesen ersetzt. Da hierfür die Rohdecke bearbeitet werden muss, holt der Eigentümer vorab die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein.
Rechtsgrundlage
- DIN 18040-2 – Barrierefreies Bauen, Anforderungen an Wohnungen (u. a. bodengleiche Duschen).
- KfW-Förderrichtlinien "Altersgerecht Umbauen" – Fördervoraussetzungen für barrierefreie Badumbauten.
- Bei Eigentumswohnungen ggf. Zustimmungserfordernis der WEG nach § 20 WEG bei Eingriffen in Gemeinschaftseigentum.