Einzelvergabe
Auch: Losweise Vergabe · Fachlose
Bei der Einzelvergabe beauftragt der Bauherr jedes Gewerk eines Bauvorhabens – etwa Rohbau, Dach, Elektro oder Sanitär – separat mit einem eigenen, auf dieses Gewerk spezialisierten Fachunternehmen, statt sämtliche Leistungen aus einer Hand an einen General- oder Totalunternehmer zu vergeben.
Ausführliche Erklärung
Die Einzelvergabe ist neben der Vergabe an einen Generalunternehmer die klassische Vergabeform im Bauwesen. Der Bauherr schließt für jedes einzelne Gewerk einen eigenständigen Werkvertrag mit dem jeweils spezialisierten Unternehmen und übernimmt selbst – oder über einen beauftragten Architekten bzw. Projektsteuerer – die zeitliche und technische Koordination der verschiedenen Firmen sowie die Schnittstellenkoordination zwischen den Gewerken.
Gegenüber der Generalunternehmervergabe bietet die Einzelvergabe mehrere Vorteile: Der Bauherr kann für jedes Gewerk das jeweils wirtschaftlichste Angebot am Markt einholen, behält direkten Einfluss auf die Auswahl der ausführenden Firmen und spart in der Regel den Koordinations- und Gewinnaufschlag, den ein Generalunternehmer für die Gesamtorganisation kalkuliert. Diesen Vorteilen stehen jedoch erhebliche Nachteile gegenüber: Der Bauherr trägt das volle Koordinationsrisiko zwischen den Gewerken, muss selbst für eine lückenlose Anschlussfähigkeit der Leistungsbeschreibungen sorgen und hat bei Schnittstellenmängeln – wenn sich mehrere Firmen gegenseitig die Verantwortung zuschieben – oft einen deutlich höheren Aufwand bei der Mängelverfolgung als bei einem einzigen verantwortlichen Vertragspartner.
Die Vergabe der einzelnen Lose orientiert sich in der Praxis häufig an der Gewerkegliederung der VOB/C; öffentliche Auftraggeber sind darüber hinaus grundsätzlich zur losweisen Vergabe verpflichtet, um mittelständischen Unternehmen eine Teilnahme zu ermöglichen. Für Projektentwickler ist die Wahl zwischen Einzelvergabe und Generalunternehmervergabe eine grundlegende strategische Entscheidung, die Risiko, Kostenkontrolle, Bauzeit und den erforderlichen eigenen Steuerungsaufwand maßgeblich beeinflusst.
Beispiel aus der Praxis
Ein privater Bauherr saniert ein Mehrfamilienhaus und vergibt die Gewerke Dach, Fenster, Elektro und Sanitär einzeln an vier unterschiedliche Fachfirmen. Er beauftragt seinen bauleitenden Architekten damit, die Termine der einzelnen Gewerke im Bauablaufplan zu koordinieren, statt die Gesamtkoordination an einen Generalunternehmer abzugeben.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Definition. Bei öffentlichen Auftraggebern besteht im Vergaberecht grundsätzlich eine Pflicht zur losweisen Vergabe zur Mittelstandsförderung; im privaten Bereich richtet sich die Ausgestaltung nach den allgemeinen werkvertraglichen Regelungen sowie üblicherweise der VOB/B und VOB/C.