Flächen-Lage-Modell (Niedersachsen)

Auch: Niedersächsisches Grundsteuermodell · Flächen-Lage-Modell

Das Flächen-Lage-Modell ist Niedersachsens Landesmodell für die reformierte Grundsteuer. Es basiert wie das bayerische Modell auf reinen Flächenwerten, berücksichtigt aber zusätzlich die Lage des Grundstücks über einen Zu- oder Abschlagsfaktor.

Ausführliche Erklärung

Niedersachsen hat sich – ähnlich wie Hessen – für eine flächenbasierte Berechnung mit Lagekomponente entschieden, jedoch mit eigener technischer Ausgestaltung:

  • Ausgangspunkt ist der nach dem bayerischen Muster ermittelte Flächenbetrag (Grundstücksfläche und Gebäudefläche mit festen Äquivalenzzahlen).
  • Dieser wird mit einem Lage-Faktor multipliziert, der sich aus dem Verhältnis des Bodenrichtwerts des Grundstücks zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde ergibt (ebenfalls gedämpft durch Potenzierung).
  • Der Lagefaktor wirkt damit als Zuschlag (bei überdurchschnittlicher Lage) oder Abschlag (bei unterdurchschnittlicher Lage) auf den reinen Flächenwert.
  • Konzeptionell ist das Modell dem hessischen Flächen-Faktor-Verfahren sehr ähnlich – beide gehen auf das bayerische Flächenmodell zurück und ergänzen es um eine gedämpfte Lagekomponente; Detailunterschiede liegen in der genauen Berechnungsformel und den Rundungsregeln.
  • Für die Maklerpraxis: Bei Objektvergleichen innerhalb Niedersachsens sollte auf den individuellen Bodenrichtwert der Lage geachtet werden, da er unmittelbar die künftige Grundsteuerlast beeinflusst – ein Punkt, der bei Investitionsentscheidungen von Kapitalanlegern relevant sein kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Grundstück in einer niedersächsischen Kleinstadt mit einem Bodenrichtwert deutlich über dem Gemeindedurchschnitt erhält einen Lage-Zuschlag und damit eine höhere Grundsteuer als ein flächengleiches Grundstück am Ortsrand mit unterdurchschnittlichem Bodenrichtwert.

Rechtsgrundlage

  • Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG) – eigenständiges Landesgesetz, regelt Flächenberechnung und den Lagefaktor auf Basis der Bodenrichtwertrelation.

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