Flächenmodell (Bayern)
Auch: wertunabhängiges Flächenmodell · Bayerisches Grundsteuermodell · Bayerisches Grundsteuergesetz
Das bayerische Flächenmodell ist eines von mehreren Ländermodellen zur Berechnung der reformierten Grundsteuer. Anders als das Bundesmodell knüpft es nicht an den Immobilienwert an, sondern ausschließlich an Grundstücks- und Gebäudeflächen, gewichtet mit festen Äquivalenzzahlen.
Ausführliche Erklärung
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zur Grundsteuerreform durften die Bundesländer per Öffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 GG) vom Bundesmodell abweichen. Bayern hat als einziges Land ein rein flächenbasiertes, wertunabhängiges Modell gewählt:
- Berechnungsgrundlage sind die Grundstücksfläche und die Gebäude-/Wohnfläche, multipliziert mit gesetzlich festen Äquivalenzzahlen (0,04 €/m² für Grund und Boden, 0,50 €/m² für Gebäudeflächen).
- Aus diesen Werten ergibt sich der Äquivalenzbetrag, der mit einer Grundsteuermesszahl (für Wohnflächen auf 70 % ermäßigt, also eine Ermäßigung um 30 %) und dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert wird.
- Lage, Bodenrichtwert und energetischer Zustand spielen keine Rolle – zwei baugleiche Häuser zahlen bei gleicher Fläche dieselbe Grundsteuer, egal ob in München-Zentrum oder ländlicher Lage.
- Für Makler relevant: Da der Verkehrswert nicht einfließt, ist die bayerische Grundsteuer bei der Objektbewertung/Exposé-Erstellung weniger aussagekräftig als in Bundesländern mit wertorientiertem Modell; dennoch fragen Käufer regelmäßig nach der Höhe als laufende Nebenkostenposition.
- Kritiker bemängeln eine mögliche Umverteilung zulasten einfacher Lagen und zugunsten teurer Innenstadtlagen; das Modell ist verfassungsrechtlich umstritten, aber (Stand 2026) angewandtes Recht.
Beispiel aus der Praxis
Zwei baugleiche Reihenhäuser mit je 120 m² Wohnfläche und 300 m² Grundstück – eines in München-Bogenhausen, eines im Bayerischen Wald – ergeben nach dem Flächenmodell denselben Äquivalenzbetrag und damit (bei gleichem gemeindlichen Hebesatz) dieselbe Grundsteuerlast, obwohl der Verkehrswert um ein Vielfaches abweicht.
Rechtsgrundlage
- Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG) – eigenständiges Landesgesetz aufgrund der Öffnungsklausel, regelt Äquivalenzzahlen, Messzahlen und Ermäßigungen für Wohnnutzung.