Grobterminplan
Auch: Rahmenterminplan · Meilensteinplan
Der Grobterminplan gibt den zeitlichen Rahmen eines Bauprojekts vor, indem er die wichtigsten Meilensteine – etwa Planungsabschluss, Baugenehmigung, Baubeginn, Rohbaufertigstellung, Innenausbau und Übergabe – ohne Detailtiefe festlegt. Er dient als übergeordnete Orientierung, aus der später der detailliertere Feinterminplan entwickelt wird.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Grobterminplan relevant, weil er die realistische Grundlage für Vermarktungszeitpunkt und Übergabetermine von Bauträgerprojekten liefert:
- Inhalt und Detailtiefe: Anders als der Feinterminplan enthält der Grobterminplan keine gewerkeweise Aufschlüsselung, sondern nur die großen Projektphasen mit ungefähren Zeiträumen (z. B. „Genehmigungsplanung: Monate 1–4", „Rohbau: Monate 8–14", „Übergabe: Monat 22"). Er wird meist bereits in der frühen Projektentwicklungsphase erstellt, oft parallel zur Grundlagenermittlung.
- Nutzen für Projektbeteiligte: Der Grobterminplan dient Investoren, finanzierenden Banken und dem Vertrieb als verlässliche Zeitschiene für Investitionsentscheidungen und Vermarktungsstart, bevor die detaillierte Ausführungsplanung und Feinterminplanung vorliegen.
- Fortschreibung: Mit fortschreitender Planung (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) wird der Grobterminplan zunehmend präzisiert und schließlich durch den Feinterminplan für die eigentliche Bauausführung ersetzt bzw. ergänzt.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei der Vorvermarktung von Bauträgerprojekten (z. B. Verkauf „vom Plan") kommunizieren Makler häufig Termine auf Basis des Grobterminplans. Wichtig ist der Hinweis an Kaufinteressenten, dass diese Angaben zu diesem frühen Projektstadium noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind (Genehmigungsdauer, Witterung, Materialverfügbarkeit) und sich im Laufe des Projekts verschieben können.
Beispiel aus der Praxis
Ein Projektentwickler erstellt für ein geplantes Wohnquartier einen Grobterminplan: Genehmigungsplanung Q1–Q2 2026, Baugenehmigung erwartet Q3 2026, Baubeginn Q4 2026, Rohbaufertigstellung Q3 2027, Übergabe an Käufer Q2 2028. Auf dieser Basis startet der Makler bereits die Vorvermarktung, weist Interessenten aber auf die Vorläufigkeit der Termine hin.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Grobterminplan ist ein baubetriebliches Planungsinstrument ohne eigenständige gesetzliche Regelung; er kann jedoch vertraglich als unverbindliche Zeitschiene oder – seltener – als verbindlicher Bestandteil eines Bauträgervertrags vereinbart werden.