International Valuation Standards
Auch: IVS
Die International Valuation Standards (IVS) sind ein international anerkanntes Regelwerk für die Bewertung von Vermögenswerten, das vom International Valuation Standards Council (IVSC) herausgegeben wird. Sie definieren einheitliche Begriffe, Bewertungsansätze und Berichtsstandards, die weltweit – insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen und internationaler Rechnungslegung – als Referenzrahmen dienen.
Ausführliche Erklärung
Während die deutsche Wertermittlung von Immobilien primär durch die ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) mit ihren drei Verfahren (Vergleichswert-, Ertrags- und Sachwertverfahren) geregelt ist, existiert daneben ein internationaler Standardrahmen, die IVS. Sie werden vor allem relevant, wenn:
- internationale Investoren oder Fonds in deutsche Immobilien investieren und Bewertungen nach einheitlichen, weltweit vergleichbaren Maßstäben erwarten;
- Immobilien im Rahmen von IFRS-Bilanzierung (International Financial Reporting Standards) bewertet werden müssen, da IFRS 13 ("Fair Value Measurement") inhaltlich eng an IVS-Konzepte wie den "Market Value" anknüpft;
- Immobilienfonds und institutionelle Anleger (offene und geschlossene Fonds, REITs) ihre Portfolien nach IVS bewerten lassen, um Vergleichbarkeit über Ländergrenzen hinweg herzustellen;
- deutsche Sachverständige international tätig sind oder Gutachten für ausländische Auftraggeber erstellen.
Inhaltlich definieren die IVS u. a. den Begriff des Market Value (weitgehend deckungsgleich mit dem deutschen Verkehrswert nach § 194 BauGB), Anforderungen an die Qualifikation von Gutachtern, Dokumentations- und Berichtspflichten sowie Grundsätze zu Bewertungsansätzen (Vergleichswert-, Ertragswert- und Kostenansatz – inhaltlich den deutschen Verfahren ähnlich, aber nicht identisch geregelt).
Für den deutschen Makler sind die IVS in der Regel kein tägliches Arbeitsmittel, aber relevant im Kontext internationaler Investoren, bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Fondsgesellschaften oder wenn ein Gutachten "IVS-konform" verlangt wird – dann ist regelmäßig ein zusätzlich qualifizierter Sachverständiger (z. B. mit RICS- oder MRICS-Qualifikation) einzubinden.
Beispiel aus der Praxis
Ein ausländischer Immobilienfonds möchte ein deutsches Bürogebäude erwerben und verlangt für die Kaufentscheidung ein Bewertungsgutachten, das sowohl den deutschen Verkehrswert nach ImmoWertV als auch den Market Value nach IVS ausweist, um die Bewertung mit anderen Objekten seines internationalen Portfolios vergleichbar zu machen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage im deutschen Recht. Die IVS sind ein privatrechtlich organisiertes, internationales Regelwerk des IVSC ohne unmittelbare Bindungswirkung in Deutschland; sie werden jedoch mittelbar über internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und vertragliche Vereinbarungen relevant.